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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - L 7 AS 1018/14 B ER + L 7 AS 1442/14 B   

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https://dejure.org/2014,26693
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - L 7 AS 1018/14 B ER + L 7 AS 1442/14 B (https://dejure.org/2014,26693)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.09.2014 - L 7 AS 1018/14 B ER + L 7 AS 1442/14 B (https://dejure.org/2014,26693)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. September 2014 - L 7 AS 1018/14 B ER + L 7 AS 1442/14 B (https://dejure.org/2014,26693)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt, der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsbeistands; Erfordernis der hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt, der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsbeistands; Erfordernis der hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit eines ...

  • rechtsportal.de

    Entscheidung hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt, der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsbeistands

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 43/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - L 7 AS 1018/14
    Inhaltlich hinreichend bestimmt ist ein Verwaltungsakt dann, wenn für den verständigen Beteiligten der Wille der Behörde unzweideutig erkennbar wird und eine unterschiedliche subjektive Bewertung nicht möglich ist (BSG, Urteil vom 29.01.1997 - 11 RAr 43/96).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2013 - L 7 AS 1398/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - L 7 AS 1018/14
    Dies macht erforderlich, dass der Betroffene aus der gewählten Formulierung schlüssig nachvollziehen kann, was von ihm erwartet wird und welche Konsequenzen sich aus einer Pflichtverletzung ergeben (LSG NRW, Beschluss vom 23. August 2013 - L 7 AS 1398/13 B ER).
  • LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Anpassung; aufschiebende Wirkung;

    In Hinblick auf die aufgeführten Pflichten "Aktive Mitarbeit " könnten zwar Zweifel bestehen, ob diese insofern hinreichend bestimmt sind, dass der Antragsteller aus den Formulierungen schlüssig nachvollziehen kann, was konkret von ihm erwartet wird und wie er sich zu verhalten hat (vgl. zur Bestimmtheit z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.-2014 - L 7 AS 1018/14 B ER u.a., Rn. 5, juris).
  • BSG, 15.05.2015 - B 14 AS 63/15 B
    L 7 AS 1018/14 (Sächsisches LSG).

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Februar 2015 - L 7 AS 1018/14 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

  • SG Aachen, 05.08.2015 - S 14 AS 702/15

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen einen eine

    Nicht ausreichend für die Bestimmtheit ist, dass der Regelungsgehalt durch zukünftig hinzutretende Ereignisse, die außerhalb der Sphäre des Betroffenen liegen, nach Erlass des Verwaltungsaktes überhaupt erst zutage tritt (LSG NRW, Beschluss vom 04. September 2014 - L 7 AS 1018/14 B ER, L 7 AS 1442/14 B -, Rn. 5, juris).
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